Zuzahlungskosten
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Patienten, die über 18 Jahre sind, müssen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Verordnung und 10% der Behandlungskosten leisten. Es besteht die Möglichkeit sich von der Zuzahlung befreien zu lassen, z. B. beim Vorliegen einer chronischen Erkrankung.